Heute ist Equal Pension Day. Der 30. Juli 2020 markiert jenen Tag, an dem Männer bereits so viel Pension bekommen haben, wie Frauen erst bis Jahresende erhalten haben werden. Obwohl sich die Situation jährlich etwas verbessert, bekommen Frauen immer noch um fast 42 Prozent weniger Pension als Männer.
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Die Pensionskluft zum Nachteil der Frauen…

Heute ist Equal Pension Day. Der 30. Juli 2020 markiert jenen Tag, an dem Männer bereits so viel Pension bekommen haben, wie Frauen erst bis Jahresende erhalten haben werden. Obwohl sich die Situation jährlich etwas verbessert, bekommen Frauen immer noch um fast 42 Prozent weniger Pension als Männer. Das heißt: Frauen müssen mit demselben Betrag 154 Tage länger auskommen wie Männer! Um Altersarmut vorzubeugen, sollte sich daher jede Frau so früh wie möglich auch um eine private Altersvorsorge kümmern.

Die traurige Tatsache, dass Frauen weltweit niedrigere Pensionen als Männer erhalten, ist leider keine Überraschung mehr. Der ”Gender-Pension-Gap”, also die Pensionskluft zwischen den Geschlechtern, vergleicht das Ruhestandseinkommen von Frauen, mit dem von Männern. Es gibt den Prozentsatz der Benachteiligung von Frauen im Pensionseinkommen zu einem bestimmten Zeitpunkt an und zeigt die langfristigen Folgen der strukturellen wirtschaftlichen und sozialen Benachteiligung von Frauen gegenüber Männern. Die Kluft spiegelt auch die Auswirkungen der früheren Arbeitsmarkts- und Einkommensbedingungen wider, die im Alter durch institutionelle Regulierung weiterhin bestehen. In der Europäischen Union haben 6,2 Prozent der weiblichen Bevölkerung im Alter von 65 bis 74 Jahren überhaupt keinen Anspruch auf eine Pension. Vor allem in beschäftigungsbezogenen Alterspensionssystemen spiegelt sich die geringe Erwerbsbeteiligung von Frauen in einem geringeren Anteil der Pensionsansprüche, im Vergleich zu Männern, wider. Somit bestimmen nicht nur die unterschiedlichen Pensionsniveaus, sondern auch die Tatsache, ob Frauen überhaupt Anspruch auf Rentenzahlungen haben, die wirtschaftliche Situation im Alter.

Altersarmutsfalle Teilzeitarbeit

Im Sinne der Kindererziehung arbeiten viele Frauen oft jahrelang in Teilzeit. Allerdings ist das Problem mit den Teilzeitjahren zweiseitig. Zusätzlich zu den Konsequenzen für die staatliche Pension, hat haben sie verheerende Auswirkungen auf die aktuelle und zukünftige Erwerbsfähigkeit der Frauen in ihrer wirtschaftlich produktivsten Zeit. Sie verdienen teilzeitbedingt weniger und schaffen meist den Wiedereinstieg auf ihrem vorherigen Arbeitsmarktwertniveau nicht, oder nur äußerst schwer. Zudem haben sie aufgrund des geringeren Einkommens nicht die Möglichkeit, zusätzlich privat finanziell vorzusorgen, was aber entsprechend dem 3-Säulen-Modell des österreichischen Pensionssystems (staatliche, betriebliche und private Vorsorge) empfehlenswert wäre. Denn nur durch die Stärkung aller drei Säulen ist ein finanziell abgesicherter Ruhestand möglich.
„Die Altersarmutsfalle entsteht überwiegend durch Abhängigkeiten. Daher appelliere ich dafür, nicht nur die pensionsrechtlichen Konsequenzen zu berücksichtigen, sondern vielmehr die eigenen Kräfte und Möglichkeiten, für eine finanzielle Selbsterhaltung der Mütter zu stärken. Ich bin Verfechterin der finanziellen Unabhängigkeit der Frauen und finde es am wichtigsten, das Niveau ihrer Erwerbsfähigkeit zu halten und im Optimalfall zu steigern”, sagt DAMENSACHE-Gründerin Marietta Babos. Sie steht mit ihrem österreichweit wirkenden Team, für alle diesbezüglichen Fragen zur Verfügung.

Der Gender-Pension-Gap in der Europäischen Union und in Österreich

In Dänemark, den Niederlanden und Schweden erhalten Personen ab einem bestimmten Alter eine universelle Pension, sodass es keine Unterschiede bei den Ansprüchen zwischen Männern und Frauen gibt. In Ländern mit beschäftigungsbezogenen Rentensystemen ist der Deckungseffekt zwischen Frauen und Männern jedoch sehr unterschiedlich: In Österreich haben 18,4 Prozent der Frauen ab 65 Jahren keinen eigenen Pensionsanspruch. Unter Berücksichtigung der Witwenrente und anderen regulären Alterseinkommen, beträgt der Anteil der Frauen ohne Rentenanspruch immer noch 11,4 Prozent (bei Männern 0,6 Prozent). Auf Malta beträgt diese Deckungslücke sogar 34 Prozent. Aber auch in Spanien (27 Prozent), Belgien (17 Prozent), Irland (16 Prozent) und Griechenland (13 Prozent ) hat eine große Gruppe von Frauen keinen Anspruch auf eine Pension.
In Österreich ist jedoch nicht nur der Anteil der Frauen ohne Pensionsanspruch im europäischen Vergleich überdurchschnittlich hoch, sondern auch die Pensionskluft. Die OECD-Daten zeigen, dass das Ruhestandseinkommen von Frauen in Österreich im Durchschnitt um 42 Prozent niedriger ist als das von Männern. Nach EUROSTAT-Berechnungen beträgt die geschlechtsspezifische Kluft in Österreich, in der Altersgruppe der über 65-Jährigen, 38,7 Prozent.

Eine bessere Bewerung der Kindererziehungszeiten wird gefordert!

Die ÖGB-Frauen fordern aktuell, neben einem Rechtsanspruch auf drei Wochen Sonderbetreuungszeit eine bessere Bewertung der Kindererziehungszeiten. Derzeit werden sie bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres des Kindes angerechnet. Die Gewerkschafterinnen schlagen vor, sie durch eine zeitlich abgestufte Regelung bis zum achten Lebensjahr zu ergänzen. Unabhängig vom Ausmaß der Arbeitszeit und für jenen Elternteil, der überwiegend die Erziehung übernommen hat. Die Bemessungsgrundlage, derzeit 1.922,59 Euro pro Monat, soll laut dem vorgeschlagenen Modell stufenweise abgesenkt werden, im fünften und sechsten Lebensjahr auf 66 und im siebenten und achten Lebensjahr auf 33 Prozent. Werden nur vier Jahre der Kindererziehung angerechnet, führt dies zu einer Erhöhung der monatlichen Pension um 117,32 Euro. Beim neuen Modell würden zusätzlich 58,08 Euro dazukommen.

Das Pensionssplitting ist ein Schritt in die richtige Richtung

In Österreich gibt es zudem seit über vierzehn Jahren die Möglichkeit des Pensionssplittings. Damit können bis zu 50 Prozent der Pensionsgutschrift des berufstätigen Elternteils nach der Geburt des Kindes auf den Partner, der sich der Kindererziehung widmet, übertragen werden. Dieser bekommt eine entsprechende Gutschrift auf sein Pensionskonto, bis das Kind das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Bis zum zehnten Geburtstag des jüngsten Kindes muss für das Pensions­splitting ein Antrag beim zuständigen Pensionsversicherungsträger eingebracht werden. Wichtig ist jedoch, dass es eine Vereinbarung der Eltern über das Splitting und den Umfang gibt. Dafür gibt es ein Formular, das auf der Website der Pensionsversicherungsanstalt zum Down­load bereitsteht, oder direkt bei der zuständigen Dienststelle erhältlich ist und von beiden Elternteilen ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Von 2010 bis 2018 wurden in ganz Österreich dennoch nur 1.366 Anträge gestellt. Somit bleibt das Pensionssplitting eine kaum genutzte Möglichkeit, da noch immer zu wenige wissen, dass es diese Möglichkeit überhaupt gibt. Vonseiten der Bundesregierung gibt es übrigens den bereits konkret gewordenen Plan, dass das Pensionssplitting künftig für Eltern automatisch gilt. Allerdings soll es ein einmaliges und zeitlich befristetes Opting-out geben. Eine zwingende Verpflichtung gibt es also nicht. Freiwillig soll das Pensionssplitting für jede Form der Partnerschaft möglich sein. Das sind positive Entwicklungen.