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Was ist Pensionssplitting? Wie funktioniert Pensionssplitting?

Beim Pensionssplitting können bis zu 50 % der Pensionsgutschrift des berufstätigen Elternteils nach der Geburt des Kindes auf den Partner, der sich der Kindererziehung widmet – typischerweise die Frau -, übertragen werden.

Sie bekommt eine entsprechende Gutschrift auf ihr Pensionskonto, bis das Kind das siebte Lebensjahr vollendet hat. Wenn mehrere Kinder geboren wurden, sind Übertragungen für maximal 14 Kalenderjahre möglich.

Das Pensionssplitting ist freiwillig und konsensuell für jede Form der Partnerschaft und auch nach einer Trennung möglich. Man muss weder verheiratet sein, noch in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Es ist irrelevant, ob die begünstigte Frau gar nicht, geringfügig oder in Teilzeit arbeitet, man kann trotzdem Pensionssplitting machen.

Eine Beantragung ist auch nachträglich möglich, bis zum zehnten Geburtstag des jüngsten Kindes, wenn mehrere Kinder in der Familie leben.

Seit wann kann es beansprucht werden?

Das freiwillige Pensionssplitting gibt es in Österreich schon seit 2005. Seit damals wurde es aber noch viel zu selten in Anspruch genommen, primär wohl wegen geringen Bekanntheitsgrades und weil beide Elternteile sich darauf einigen müssen. Übrigens wurden die meisten Anträge bisher in Niederösterreich eingereicht.

Von 2010 bis 2018 wurden in ganz Österreich jedoch nur 1.366 Anträge gestellt und ironischerweise die meisten davon zugunsten von Männern, die bei den Kindern zu Hause bleiben, oder im Sinne der Kindererziehung weniger arbeiten als ihre Frauen. Im Jahr 2019 waren es rund 500 Anträge, obwohl 87.000 Kinder zur Welt gekommen sind. Das Folgejahr 2020 brachte fast eine Verdoppelung mit 951 Anträgen, jedoch ist auch dies minimal im Vergleich zu den  82.717 Geburten in diesem Jahr. Die meisten Mütter wissen gar nicht davon, dass es diese Möglichkeit gibt.

Geplant ist schon seit Jahren in der Politik, dass Pensionssplitting künftig für Eltern automatisch gilt. Allerdings soll es ein einmaliges und zeitlich befristetes Opting-out geben, das bedeutet, dass dann umgekehrt wie jetzt, explizit beantragt werden muss, wenn man Pensionssplitting eben nicht haben möchte.

In der Schweiz und in Deutschland ist die automatische Pensionssplitting schon längst eingeführt, auch in Schweden werden die Beiträge der Eltern aufgeteilt. Bis es bei uns auch soweit ist, muss man in Österreich allerdings selbst aktiv werden, wenn man es in Anspruch nehmen will.

Vorteile von Pensionssplitting erklärt

Was sind die Vorteile von Pensionssplitting?

Viele Frauen sind zugunsten der Kindererziehung oft viele Jahre weg vom Job oder arbeiten in Teilzeit. Durch Pensionssplitting erhält jener Elternteil einen Ausgleich, der sich um die Kindererziehung kümmert und dadurch finanzielle Nachteile erleidet.

Die Folgen sind nämlich brutal: Frauen in Österreich erhielten im Jahr 2021 im Durchschnitt 1.157 EUR netto monatliche Pension, während Männer netto 1.713 EUR. Das ist ein Unterschied von 48%, das überwiegend das Resultat von Teilzeitjahren wegen Kindererziehung und unbezahlter Arbeit im Haushalt entsteht.

Daher ist es so wichtig, dass die finanziellen Konsequenzen der Familiengründung fair unter den Partnern aufgeteilt werden.

Nachteile von Pensionssplitting veranschaulicht

Was sind die Nachteile von Pensionssplitting?

Die Frage ist, Nachteile für wen?

Bleiben die Paare zusammen, dann ist es linke Tasche – rechte Tasche aus der Sicht des Familienbudgets. Kommt es zu einer Trennung, dann sind zumindest diese Pensionsbeitragsjahre für die Frau nicht gänzlich verloren, falls sie mit den Kindern zu Hause geblieben ist.

Derjenige, der die Pensionsbeiträge auf seinen Partner übertragen lässt, wird aber definitiv weniger Pensionen bekommen und somit dadurch Nachteile haben.

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Wie beantrage ich Pensionssplitting?

Es funktioniert einfach. Rückwirkend bis zum zehnten Geburtstag des jüngsten Kindes kann für das Pensionssplitting ein Antrag beim zuständigen Pensionsversicherungsträger eingebracht werden.

Anzugeben ist, welcher Elternteil der Gutschriften überträgt und welcher Elternteil die Gutschriften übernimmt. Man kann Jahr für Jahr unterschiedliche Prozentsätze/Beitragssummen angeben, die übertragen werden sollen.

Der Antrag beinhaltet auch noch eine Erklärung bezüglich der Kindererziehungszeiten. Grund dafür ist, dass in den ersten vier Lebensjahren des Kindes der Elternteil, der überwiegend das Kind erzieht, auch vom Staat Pensionsbeiträge gutgeschrieben bekommt.

Das Formular kann hier downgeloadet werden und muss von beiden Elternteilen gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben werden: Download (pv.at)


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Beispiel Pensionssplitting

Der Vater verdient monatlich 3.000 EUR brutto. Als Pensionsbeitrag werden per Gesetz 1,78% des Bruttogehaltes abgeführt und als Gutschrift auf dem Pensionskonto registriert. Das bedeutet, dass er nach einem „abgearbeiteten Jahr“ auf diesem Gehaltsniveau später 53,4 EUR (3.000×1,78%) mehr Pension im Monat bekommen wird.

Die Frau ist mit zwei Kindern im Volksschulalter zu Hause, arbeitet 15 Stunden die Woche und bekommt brutto 1.125 EUR. Somit erhöht sich ihre Pension nach so einem Jahr nur um monatlich 20 EUR.

Insgesamt hat das Paar 73,40 EUR, also Pensionsgutschrift pro Jahr. Damit es fair aufgeteilt wird, überträgt der Vater monatlich 16,70 EUR auf seine Frau. Somit erhöht sich jedes Jahr für beide um 36,70 EUR ihre zukünftige Pension, solange die Familienentscheidung es ist, dass die Frau Teilzeit arbeitet, damit sie sich um die Kinder kümmern kann.

Fazit Pensionssplitting

Pensionssplitting ist sicherlich eine Möglichkeit, um die künftigen Pensionseinbußen zu lindern, aber trotzdem kein Heilmittel für die riesige Pensionslücke, die Frauen in die Altersarmut führen.

Es muss aber nicht so weit kommen!

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