Berufsunfähigkeit: So ist man gegen den Verlust des Einkommens abgesichert 1
Blog Damensache

Berufsunfähigkeit: So ist man gegen den Verlust des Einkommens abgesichert

Die Berufsunfähigkeit kann im Lauf des Lebens jeden treffen. Gerade junge Familien sollten sich mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung absichern, denn die staatlichen Leistungen wurden in den letzten Jahren nach und nach eingeschränkt.

Wenn aufgrund körperlicher oder psychischer Einschränkungen der Beruf nicht mehr ausgeübt und der bisherige Lebensstandard nicht mehr gehalten werden kann, stellt sich das gesamte Leben auf den Kopf. Die staatliche Absicherung dient im besten Fall als Grundabsicherung, da sich die Bedingungen für Betroffene seit 2014 dramatisch verschlechtert haben. Die Devise ist aktuell, beruflich beeinträchtigte Menschen so lange wie möglich umzuschulen und an andere Berufe zu verweisen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) ist demgegenüber wie ein bindender Vertrag und nachdem die Polizze ausgestellt ist, kann daran auch nichts mehr verändert werden. Während die gesetzliche BUV immer wieder angepasst wird, ist man im Rahmen eines privatrechtlichen Versicherungsvertrages auf der sicheren Seite und zwar entkoppelt von der staatlichen BUV. Das heißt, dass man beispielsweise gesetzlich noch keinen Anspruch auf die staatliche BUV hat, aber die private Absicherung dennoch zugesprochen bekommt, einfach weil die Bedingungen andere sind.

Welche Ansprüche habe ich im Fall einer Berufsunfähigkeit?

In Deutschland wurde die gesetzliche BUV übrigens dahingehend geändert, dass man trotz einer vorliegenden Berufsunfähigkeit überhaupt keinen Anspruch hat, solange man unter 36 Jahre alt ist. In Österreich ist es aktuell so, dass man mindestens 60 Monate in den letzten fünf Jahren gearbeitet haben muss, damit man in den Genuss kommt, außer man ist unter 27 Jahre alt. In diesem Fall reicht eine sechsmonatige Beschäftigung. Wenn also beispielweise einem/r 28-jährigen Studierenden etwas zustößt und er/sie noch nicht sechs Monate gearbeitet hat, fällt er/sie in die Lücke und bekommen vom Staat gar keine Hilfe. Aber auch über 50 Jahre alte Personen haben es schwer ihren Anspruch geltend zu machen. Wenn jedoch im Rahmen einer privaten BUV eine Polizze ausgestellt wird, dann gilt sie das ganze Leben lang und man ist bereits aber einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit anspruchsberechtigt. Zum Teil ist der Bezug der Versicherungsleistung auch nur temporär, da die Versicherten aufgrund einer Krankheit nur ein paar Jahre berufsunfähig sind. Sobald man wieder gesund ist, wird die private BUV wieder weiterbezahlt und der Vertrag bleibt aufrecht.

Wann soll mit einer privaten BUV begonnen werden?

Experten empfehlen, möglichst am Anfang der beruflichen Karriere eine private BUV abzuschließen. Es ist aber grundsätzlich schon ab einem Alter von zehn Jahren möglich und man kann sich in der Regel im Versicherungsfall für eine Auszahlung von 1000 Euro pro Monat absichern. Viele denken, dass ihnen schon nichts passieren wird, jedoch spricht die Statistik eine andere Sprache. Die meisten Menschen, für die eine Berufsunfähigkeit zum Problem wird, sind psychisch erkrankt, gefolgt von Einschränkungen des Bewegungsapparates. Niemand ist davor gefeit und zum Beispiel auch Zahnärzte bücken sich bei der Behandlung von Patient*innen häufig hinunter, was dem Rücken so sehr schaden kann, dass sie ihren Beruf irgendwann nicht mehr ausüben können. Lehrer*innen, Krankenpfleger*innen und Kindergartenpädagogen*innen sind ebenfalls besonders gefährdet. Jede/r zweite von ihnen ist im Lauf des Lebens davon betroffen temporär oder für immer berufsunfähig zu werden. Tatsächlich entstehen nur vier Prozent der Berufsunfähigkeiten durch Unfälle und 96 Prozent sind durch Krankheiten verursacht.

Warum brauche ich eine BUV?

Rund um die private BUV fragen sich viele Menschen, warum sie diese brauchen, wenn sie beispielsweise bereits eine Unfallversicherung und eine Krankenversicherung haben. Jedoch hat man bei diesen Versicherungsprodukten keinen Anspruch auf einen monatlichen Bezug. Je nach Invaliditätsstufe erhält man im Rahmen einer privaten Unfallversicherung meist eine einmalige Zahlung, aber keine lebenslange Rente. Das Top- Argument ist der Vergleich mit einer Risiko-Ablebensversicherung. Wenn man aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit ums Leben kommt, bekommt man tatsächlich nicht mehr mit, was danach passiert. Im Rahmen einer Berufsunfähigkeit erlebt man jedoch wirklich hautnah, wie es den Bach hinuntergehen kann und man Haus und Auto verliert. Fakt ist, dass die persönliche Arbeitsfähigkeit ist bis zu Millionen Euro wert ist und gerade deshalb sollte man hier eine gewisse Vorsorge treffen. Den individuellen Wert kann man leicht eruieren, indem das jährliche Nettogehalt mit der Anzahl der bevorstehenden Berufsjahre multipliziert wird. Gerade für Frauen ist es insbesondere empfehlenswert, das eigene Einkommen zu versichern, um in allen Lebenslagen unabhängig zu bleiben. Im Rahmen der BUV gilt übrigens auch die Tätigkeit einer Hausfrau als vollwertiger Beruf und kann für bis zu 1000 Euro lebenslangen, monatlichen Bezug abgesichert werden, sollte sie im Ernstfall nicht mehr geleistet werden können. Es kann dann auch richtig teuer werden, all die Leistungen rund um einen Haushalt, sowie die Kindererziehung, zukaufen zu müssen. Und sogar Studierende können sich absichern. In diesem Fall gilt die jeweilige Ausbildung als Beruf.

Mit welcher Versicherungsprämie muss ich rechnen und welche Laufzeit ist empfehlenswert?

Grundsätzlich können mit einer privaten BUV 60 Prozent des Jahresnettogehalts abgesichert werden, inklusive dem 13. und 14. Bezug. Die monatliche Prämie beträgt dabei meist um die 40 Euro. Zur optimalen Laufzeit ist zu sagen, dass man am besten so früh genug beginnt und idealerweise zusätzlich Reserven angespart hat und auch Geld in eine Pensionsvorsorge investiert hat. Die günstigere Variante ist, sich bis zum 60. Lebensjahr zu versichern. Denn sollte in den letzten fünf Jahren bis zum Pensionsantritt etwas passieren, ist man für diesen Zeitraum ohnehin bereits abgesichert. Die Versicherungsprämie richtet sich dabei nach dem Einkommen zu dem Zeitpunkt, als die Versicherung abgeschlossen wurde. Trotzdem ist für die Berechnung des Bezugs im Bedarfsfall das Einkommen des zuletzt ausgeführten Berufs relevant. So kann man sich jedenfalls die Fixkosten absichern, sollte man zu 50 Prozent berufsunfähig werden. Die gesetzliche BUV greift beispielsweise auch nur dann, wenn man mindestens sechs Monate berufsunfähig war und wird erst ab (!) dem sechsten Monat ausbezahlt. Die private Absicherung hingegen, wird ab dem ersten Tag bezahlt, wenn es aufgrund der Erkrankung/Behinderung bereits absehbar ist, dass die Genesung eine längere Zeit dauern wird.
Bei der privaten BUV wird die Höhe der Prämie also individuell und quasi selbst bestimmt, zudem kann die Leistungszeit frei gewählt werden. Viele schließen eine private BUV auch nur für die Zeiten im Leben ab, wo sie einen Kredit zurückzahlen. Bei der gesetzlichen Variante ist man den Vorgaben ausgeliefert. Wenn man seinen erlernten Beruf aufgrund eines Unfalls o.ä. nicht mehr ausüben kann, dann kann es passieren, dass man keine Zahlungen aus der gesetzlichen BUV erhält, aber seinen Kredit dennoch zurückzahlen muss. Das würde etwa für einen Chirurgen gelten, der sich seine rechte Hand schwer verletzt hat und nicht mehr operieren, aber einen anderen Beruf ausüben kann. Die private BUV zahlt aber trotzdem. Die Berechnung der staatlichen BUV hängt zudem davon ab, wie viel man verdient hat. Der Durchschnitt erhält 1.100 Euro monatlich, aber nur im Fall der gänzlichen Erwerbsunfähigkeit, ab dem sechsten Monat des Ausfalls. Eine Besonderheit der privaten BUV ist auch, dass der/die Versicherte nicht melden muss, wenn sich der Gesundheitszustand über die Laufzeit verschlechtert, sollte man beispielsweise zu Rauchen beginnen. Doch das soll natürlich dennoch kein Grund sein, um mit dem Rauchen zu beginnen… 😉