Erben und Vererben: Wenn sich Zwei streiten … 1
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Erben und Vererben: Wenn sich Zwei streiten …

… freut sich niemand. Was du über Nachfolgeplanung wissen solltest, wie du Nerven und Geld sparen und zum Familienfrieden beitragen kannst. Wir sprachen mit Rechtsanwältin Dr. Carina Romanek.

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© Filipp Romanowski/Unsplash

Der Tag war schon lange in ihrem Kalender markiert. Sie hatte eigens eine Flasche Sekt dafür eingekühlt. Einen richtig guten. „Der Kredit für die Wohnung ist abgezahlt“, sagte sie feierlich, als es schließlich so weit war und goss ihren drei Kindern Sekt ein. An eben diesen Moment mussten die Drei zwölf Jahre später denken, als sie das Testament ihrer Mutter lasen. Bei allem Schmerz schien zumindest das gut: Sie hielten zusammen, stützten sich gegenseitig in der Trauer. Doch dann kam etwas, womit sie nicht gerechnet hatten. Ihre Anwältin seufzte und holte tief Luft: „Ich wünschte, Ihre Mutter hätte sich mit ihrem Testament an uns gewandt. In Österreich können maximal zwei Personen eine Eigentumswohnung übernehmen.“ – Die Drei waren ratlos. Sie alle standen an ganz unterschiedlichen Punkten in ihren Biografien: Wer sollte wen ausbezahlen? Mit welchem Geld?

Situationen wie diese kennt die Rechtsanwältin Dr. Carina Romanek zu genüge. Nicht selten enden Erbschaftskonflikte im Gerichtssaal; „Tendenz steigend“, sagt sie. Ihr Credo: „Wenn ich rechtsichere Testamentsregelungen zu Lebzeiten schaffe, schaffe ich oft auch Familienfrieden.“ Sie erklärte uns umfassend, wie man Nerven und Beziehungen schont – und Zeit, Geld und Steuern spart, indem man vorausschauend handelt.

Ab wann sollte man an das Thema Erben und Vererben denken?

Dr. Carina Romanek: Sobald man mehr als null Euro hat, weil wir alle nicht wissen, wann es uns trifft. Wenn man nichts für sich selber regelt, überlässt man die Aufteilung des Vermögens dem Gesetz – und schafft Ergebnisse, die oft so nicht gewollt sind. Ein Beispiel ist: das Vererben einer Eigentumswohnung an drei Kinder. Wenn sie sich nicht einigen, welche zwei die Wohnung übernehmen, muss sie zwangsversteigert werden. Abgesehen vom emotionalen Part: Ein Versteigerungsverfahren kostet auch viel Geld. Wer stirbt, möchte aber natürlich, dass möglichst viel Vermögen in der Familie bleibt..

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© Maximilian Lottmann

Braucht es dabei unbedingt juristische Unterstützung?

Es ist jedenfalls sinnvoll, ein Testament im Zentralen Testamentsregister in Österreich verzeichnen zu lassen. Der/die Notar:in fragt diesen im Todesfall ab und erfährt, ob ein Testament errichtet wurde und wo es verwahrt wird – eine Möglichkeit ist im feuerfesten Safe einer Kanzlei. Da kann es weder passieren, dass das Dokument nicht gefunden, noch dass es vernichtet wird. Anwält:innen, die Erfahrung mit Erbschaftsstreitigkeiten und Gerichtsverfahren haben, können schon im Vorfeld gut bei der Nachfolgeplanung beraten.

Gibt es dabei eine Art Faustregel etwa bei Immobilien?

Schaffen Sie im Idealfall Alleineigentum, teilen Sie Vermögenswerte zu. Andernfalls werden Konflikte in die Zukunft verlagert. Selten haben Erben die gleichen Interessen: Die eine Person hat Geldbedarf, die andere möchte die Eigentumswohnung beispielsweise für die eigenen Kinder. Eine klare Zuteilung schafft mehr Familienfrieden.

„Schaffen Sie im Idealfall Alleineigentum, teilen Sie Vermögenswerte klar zu.“

Dr. Carina Romanek, Rechtsanwältin

Welche anderen Konflikte tauchen häufig auf?

Es kommt vor, dass die Echtheit eines Testaments angezweifelt wird – und in einem Verfahren graphologische Gutachten eingeholt werden müssen. Schriftproben aufzuheben, – da reichen etwa Glückwunschkarten – macht daher Sinn.

Oder: Es wird die Testierfähigkeit in Frage gestellt. Wenn dann quasi rückblickend neurologische Gutachten eingeholt werden müssen, können das mühsame Erbschaftsprozesse mit ungewissem Ausgang werden. Ist also ein Konflikt abzusehen, empfehle ich, zeitnah zur Testamentslegung ein neurologisches Gutachten zu Lebzeiten einzuholen. Das ist nicht immer notwendig, aber etwa bei bestimmten Diagnosen oder ab einem bestimmten Alter ratsam.

Womit auch viele nicht rechnen: Ein Kind bekommt von einem Elternteil zu Lebzeiten eine Immobilie geschenkt, weitere Geschwister können aber einen Antrag stellen, dass vergangene Schenkungen im Erbschaftsverfahren berücksichtigt werden. Strittig kann dabei sein, ob es die Schenkung überhaupt gab. Hier gilt es also auch, ausreichend Dokumentation zu schaffen. Werden Schenkungen schließlich berücksichtigt, kann sich das massiv auf den Pflichtteil auswirken. Ein plakatives Beispiel: Ob der Pflichtteil von 500.000 Euro oder von einem Gesamterbe – inklusive einem verschenkten Haus – von 1,5 Millionen Euro berechnet wird, macht natürlich einen Riesenunterschied.

Es passiert durchaus, dass Menschen in der Pension viel Vermögen verschenken, sodass zum Todeszeitpunkt nicht mehr viel da ist. Ein Antrag zur Schenkungsanrechnung kann bei einer Schenkung beispielsweise an Kinder unbefristet geltend gemacht werden.

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© IGOR LOLATTO auf Unsplash

Der Unterschied zwischen Schenken und Vererben

Wenn aber nun eine Person das Haus explizit der Tochter schenken möchte, weil sie sich einfach mehr gekümmert hat?

Es können in einem Verlassenschaftsverfahren Pflegeleistungen – zum Beispiel der letzten drei Jahre vor dem Tod – geltend gemacht werden. Man muss fairerweise dazu sagen, dass es sich hierbei aktuell um geringe Summen handelt. Eine schöne Möglichkeit zur Absicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Übergabevertrag sein: Ich kann darin regeln, dass meine Tochter bestimmte Leistungen – mich pflegen, sich um meine Finanzen kümmern, mein Grab pflegen – dafür erbringt, dass sie eine Immobilie erhält. Da kann – nach derzeitiger Judikatur – keine Schenkungsanrechnung geltend gemacht werden.

Bei einer Schenkung gilt es prinzipiell zu bedenken: Was ist, wenn ich mein Haus, in dem ich lebe, verschenke, aber in 20 Jahren eigentlich Geld bräuchte, um mir eine barrierefreie Wohnung kaufen zu können? – Ich empfehle auch „Sicherungsinstrumente“: wie etwa ein Belastungs- und Veräußerungsverbot sowie ein Wohn- oder ein Fruchtgenussrecht im Grundbuch eintragen zu lassen. Bei der zuletzt genannten Variante kann die Immobilie – trotz Schenkung – vermietet und Miteinnahmen lukriert werden.

Wie muss ein Testament aussehen?

Ein Testament ist gültig, wenn es komplett eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist. Es braucht eigentlich weder notarielle noch anwaltliche Mitwirkung – und kann sogar auf einem Bierdeckel stehen. Angefochten kann neben Echtheit und Testierfähigkeit auch die Ernsthaftigkeit werden. Ich führe aktuell einen Prozess, weil jemand einen Zettel in ein Kuvert gesteckt hat, wo drauf steht: „Noch eine weitere Tschick und alles ist für die Katz‘.“ Der Zettel ist betitelt mit „Mein Vermächtnis“ – und darunter: Der gesamte Hausrat und das Barvermögen sollen an eine Person gehen, die als Gegenleistung die Wohnung putzen soll. Die große Streitfrage vor Gericht: Ist das ein Dokument, das vom Testierwillen getragen war – oder eine Scherzerklärung? Noch dazu war die begünstigte Person schwerer Raucher.

Geht es um den Tod, sind wir eher auf Zehenspitzen unterwegs …

Noch dazu wird in österreichischen Familien leider weiterhin kaum über Geld gesprochen (Herzenstipp der Redaktion: damensacheday.at). Ich erlebe oft in Verlassenschaftsverfahren, dass die Kinder und Ehegatten von den Finanzen der Partner:innen und Eltern keine Ahnung haben. Ich sage klar: Je früher darüber gesprochen wird, desto besser.

Im Idealfall erstellt man eine Vermögensübersicht, die gemeinsam mit dem Testament beispielsweise bei der Anwältin verwahrt wird. Es wird im Todesfall zwar automatisch eine notarielle Bankenabfrage gemacht, aber nicht alle Kreditinstitute sind dabei involviert. Nach 30 Jahren verjähren die Ansprüche, große Summen verbleiben aus Unwissenheit bei den Banken. Das gleiche gilt für Kryptos: Erst kürzlich sagte mir eine Klientin, dass sie davon überzeugt ist, dass ein verstorbenes Familienmitglied Kryptos hatte, aber wenn man nicht weiß, wo, kommt man nicht ran.

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© Jennifer Kalenberg/Unsplash

Frauen widmen viel Zeit der Kindererziehung und der Pflege der Eltern – und sind finanziell vielfach benachteiligt. Wie kann man zumindest beim Vererben dagegen wirken?

Zunächst einmal: Sprecht zuhause offen über Geld! Ich habe Klientinnen, die kein Wissen über die Finanzen der Familie haben und gerade einmal eine Ahnung davon, dass es irgendwo am Computer eine Aufstellung gibt. Dann sitzen wir beim Verlassenschaftsverfahren und haben nicht einmal das Passwort, um den PC aufzudrehen.

Meine Empfehlung ist klar: Macht zu Lebzeiten Vermögensübersichten, listet darin Bankkonten, Versicherungen, Wertpapierdepots etc. auf, und händigt sie euch gegenseitig aus. Das ist Fairness in der Beziehung. Relevant kann das außerdem nicht nur in einem Todesfall sein, sondern auch, wenn jemand durch einen schweren Unfall seine Entscheidungsfähigkeit verliert. Ich rate ohnehin dazu, eine Vorsorgevollmacht aufzusetzen, damit man im Fall der Fälle nicht von einer vom Gericht zugeteilten Person vertreten wird, sondern von jemandem, den man kennt.

Stolpersteine beim Erben

Bis heute ein Mythos: Die Ehe sei bloß ein Stück Papier. Was bedeutet das beim Erben?

Es gibt einen großen Unterschied, man kann das gar nicht vergleichen. Ein Ehegatte ist klar ein Erbe, ein Lebensgefährte oder eine Lebensgefährtin ist rechtlich gesehen die letzte Person in der Kette, die quasi nur erbt bevor der Staat erben würde. In diesem Fall rate ich jedenfalls dazu, das Erbe schriftlich zu regeln.

„Der zweite wichtige Zeitpunkt ist nach einem Todesfall. Man kann viel Geld sparen, wenn man sich von jemandem mit Expertise unterstützen lässt.“

Dr. Carina Romanek, Rechtsanwältin

Was muss man nach einem Todesfall beachten?

Tatsächlich ist das der zweite wichtige Zeitpunkt. Man kann viel Geld sparen, wenn man sich von jemandem mit Expertise unterstützen lässt. Dabei haben Anwält:innen Interessenwahrungspflicht; das heißt: Wir müssen für den Betroffenen das Bestmögliche rausholen. Ich hatte einen Fall, bei dem ein 19-Jähriger geradezu gedrängt wurde, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben, damit ein Verlassenschaftsverfahren möglichst schnell über die Bühne gehen kann. Das war eine sehr komplexe Situation – mit Halbgeschwistern und einer Scheidung der Eltern im Ausland. Wir haben schließlich sieben Jahre gestritten, waren zwei Mal beim Obersten Gerichtshof – und heute hat der junge Mann ein Vermögen von über 500.000 Euro.

Gibt es auch nach einem Todesfall rechtliche Stolpersteine?

Es stellt sich beispielsweise die Frage, ob man eine bedingte oder unbedingte Erbantrittserklärung abgeben soll. Bei einer „bedingten“ hafte ich für die Schulden, die der Verstorbene hatte, nur bis zum Wert des vorhandenen Vermögens. Bei der „unbedingten“ spart man sich zwar Inventarisierung und Schätzgutachten, übernimmt aber alles uneingeschränkt – eben auch etwaige Schulden.

Ein sehr häufiger Fehler: „Wir haben frisch die Verlassenschaft abgeschlossen, jetzt wollen wir die Wohnung verkaufen.“ – Wenn man aber verkauft, sozusagen bevor man den Einantwortungsbeschluss erhält, kann man sich die Grunderwerbssteuer von 3,5 Prozent und die Eintragungsgebühr von 1,1 Prozent ersparen. Eine Zahl zum Vergleich: Bei einer Immobilie im Wert von einer Million Euro sind das 46.000 Euro; Anwaltskosten wären ein Bruchteil davon. Ein anderes Beispiel: Die wenigsten wissen, dass wenn ein Ehegatte vom anderen einen Anteil am Haus erbt, man bis zu einer Wohnfläche von 150 Quadratmetern von der Grunderwerbssteuer befreit ist.

Hast du einen Tipp, wie man mit Menschen juristische Beratung in Anspruch nehmen kann, für die das Thema Sterben tabu ist?

Gerade wenn das Thema innerhalb der Familie unangenehm ist, ist es gut, es an eine Rechtsvertreterin auszulagern: Auf einer sachlichen Ebene lassen sich Erbfragen leichter besprechen – und die Empfehlungen muss man ohnehin an beide Generationen richten, weil sich die Reihenfolge der Todesfälle manchmal durch Krankheiten und Unfälle leider auch umdrehen kann. – Wichtig ist jedenfalls: Lasst euch einen Anwalt oder Anwältin empfehlen, der oder die viel Erfahrung mit Verlassenschaftsverfahren und Praxis im Gerichtsaal hat. Ich halte viel von Mundpropaganda, am besten fragt man im Freundeskreis, ob jemand schon konkret in einem Prozess vertreten wurde. Erbschaftsfragen sind eine große spezielle Materie, auf die ich mich beispielsweise spezialisiert habe, während ich bei Scheidungen andere Kolleg:innen empfehle.

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© Arthur Michaelek

Dr. Carina Romanek ist Expertin für Immobilien- und Erbrecht – und treue und mitreißende Keynote-Speakerin beim Damensache Day. Du warst noch nie dabei – oder möchtest Part III nicht verpassen? Hol dir dein Ticket – einfach hier klicken.

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